Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

im Rahmen Ihrer Behandlung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb der Hamm-Kliniken als auch im Zusammenspiel mit weiteren, an Ihrer Behandlung beteiligten Personen und Institutionen des Gesundheitswesens umfangreich und vielgestaltig sein können, haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sie können sich sicher sein: In den Hamm-Kliniken werden Ihre Daten sicher verwahrt.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit im Datenschutz ist der Schutz der Daten von Patientinnen und Patienten. Denn gerade die Behandlungsdaten von Patientinnen und Patienten sind sehr sensible Daten. Ein sorgfältiger Umgang mit persönlichen Daten ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter jährlich zu Themen des Datenschutzes geschult.

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Hamm-Kliniken GmbH & Co. KG; Ernst-Eisenlohr-Straße 6; 79410 Badenweiler; www.hamm-kliniken.de

Persönlich haftende Gesellschafterin: Hamm-Kliniken Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Ihre Geschäftsführer Prof. Dr. Helmut Zambo und Raymond Grant.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten durch den Klinikträger

Die Grundlage dafür, dass die Hamm-Kliniken Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten dürfen, ergibt sich hauptsächlich daraus, dass der Klinikträger für die Versorgung und Behandlung von Patienten zuständig ist. Auf dieser Grundlage gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die dem Klinikträger eine Verarbeitung der Daten erlauben. Genannt sei hier insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), z.B. Art. 6, 9 DS-GVO, die ausdrücklich regelt, dass Daten von Patienten verarbeitet werden dürfen. Daneben finden sich Rechtsgrundlagen etwa in dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), in dem Bundesdatenschutzgesetz - neu (BDSG), sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die eine Verarbeitung Ihrer Daten voraussetzen. Beispielhaft seien nachfolgend genannt:

  • Datenverarbeitungen zum Zwecke der Durchführung sowie Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des innerärztlichen und interprofessionellen Austauschs im Krankenhaus über den Patienten für die Behandlung
  • Datenübermittlung an externe Dritte im Sinne einer gemeinsamen Behandlung, Zuziehung externer Konsiliarärzte, z.B. Labor, Telemedizin, sowie externer Therapeuten und Nachbehandler
  • Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen zum Zwecke der Abrechnung
  • Datenübermittlung zu Zwecken der Qualitätssicherung.

Darüber hinaus sind Verarbeitungen auch in den Fällen zulässig, für die Sie eine schriftliche Einwilligung gegeben haben (Art. 6 Abs. 1 a) EU-DSGVO). Beruht die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer solchen Einwilligung, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie schriftlich an den Datenschutzbeauftragten der Hamm-Kliniken richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung! Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Mögliche Empfänger Ihrer Daten

Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. etwaiger vorliegender Einwilligungserklärungen erhoben und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht:

  • Rentenversicherungsträger,
  • gesetzliche Krankenkassen sofern Sie gesetzlich versichert sind,
  • private Krankenversicherungen sofern Sie privat versichert,
  • Unfallversicherungsträger,
  • Hausärzte,
  • weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte,
  • andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung

Welche Daten werden im Einzelnen übermittelt?

Sofern Daten übermittelt werden, hängt es im Einzelfall vom jeweiligen Empfänger ab, welche Daten dies sind. Bei einer Übermittlung entsprechend § 301 SGB V und § 78 SGB an Ihren Kostenträger handelt es sich zum Beispiel um folgende Daten:

  • Name des Versicherten,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • Rentenversicherungsnummer, Krankenversichertennummer,
  • Versichertenstatus,
  • den Tag der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose,
  • den Tag der Entlassung oder der Verlegung, die Entlassungsart sowie die für die Klinikbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen,
  • Angaben über die in der jeweiligen Klinik durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Der Klinikträger ist gem. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Dieser Verpflichtung kann der Klinikträger in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Daneben ist zu beachten, dass Kliniken Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, die Patienten gegenüber dem Krankenhaus geltend machen, gemäß § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens in 30 Jahren verjähren. Ein Haftungsprozess könnte also erst Jahrzehnte nach Beendigung der Behandlung gegen den Klinikträger anhängig gemacht werden. Würde das Krankenhaus mit der Schadensersatzforderung eines Patienten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert und wären die entsprechenden Krankenunterlagen inzwischen vernichtet, könnte dies zu erheblichen prozessualen Nachteilen für das Krankenhaus führen. Aus diesem Grunde wird Ihre Patientenakte in den Hamm-Kliniken bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt.

Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung

Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Wahrnehmung berechtigter Interessen des Klinikträgers

Sofern der Klinikträger zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihren Kostenträger gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die vom Klinikträger gestellte Rechnung nicht beglichen wird, muss der Klinikträger (zu Zwecken der Rechteverfolgung) die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung offenbaren.

Fragen Sie!

Wenn Sie Fragen zu dieser Information oder zu anderen Themen des Datenschutzes haben, wenden Sie sich gerne an die Beauftragten für Datenschutz der Hamm-Kliniken, Brüder-Grimm-Straße. 20, 63628 Bad Soden-Salmünster, Telefon 06056-72-610, datenschutz@hamm-kliniken.de

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen

Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie gem. Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Beschwerde können Sie einlegen beim:

Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Urbanstr. 32, 70182 Stuttgart

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de

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